Tatort eingekreist und nun übernimmt die Staatsanwaltschaft

Zwei Häuser sollen bei der Suche nach der illegalen Einleitung von Heizöl in Betracht kommen, war bereits am Wochenende aus Rathauskreisen zu hören. Die Polizei schweigt sich zu weiteren Details der laufenden Ermittlungen aus. Der Fall werde jetzt an die Staatsanwaltschaft abgegeben, sagte ein Polizeisprecher am Dienstagnachmittag.

Die beiden Straftatbestände, wegen denen ermittelt wird, sind die §§ 324 und 326 StGB, Gewässerverunreinigung und unerlaubter Umgang mit Abfällen. Für eine Gewässerverunreinigung kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen oder es gibt eine Geldstrafe.

Kein Regenwasserkanal

Eine scheinbare Fehlinformation hat sich durch die bisherige Berichterstattung durchgezogen: „Es handelt sich nicht um einen Regenwasserkanal sondern um den Auslaufkanal des Abwasserrückhaltebeckens in der Hamburger Straße. Die Ursache war eine illegale Einleitung. Die Kripo ermittelt noch.“, erklärte Beate Brendel, die Pressesprecherin der Stadt Eschborn, auf Nachfrage.

Wer wie auch immer den Kanal bezeichnet, er verläuft demnach von der Hamburger Straße, über die Mainstraße, weiter An den Neuwiesen, kreuzt die Unterortstraße und mündet unterhalb der Kita „Raupenland“ in den Westerbach.

Vermutlich wird sich niemand einen illegalen Zugang gebaut haben, um einmalig Heizöl abzulassen. Wie lange und wie oft der illegale „Entsorgungsweg“ bereits genutzt wurde, ist bislang nicht bekannt.

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