Nicht genehmigt, aber polizeilich begleitet

Inzwischen liegen weitere Erkenntnisse und Stellungnahmen zur Tanzveranstaltung auf dem alten Flughafengelände im Arboretum Main-Taunus vor, die mehr Licht ins Dunkel werfen und die Rolle der Polizei anders beleuchten.

Vorweg: Das 87 150 Quadratmeter große Areal ist zwar aus historischen Gründen als „Alter Eschborner Flughafen“ bekannt, befindet sich aber heute auf Schwalbacher und Sulzbacher Gemarkung und wird als Bundeseigentum von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet.

Der Hangar steht unter Denkmalschutz und ist genau wie die Nebengebäude aufgrund des baulichen Zustands eine Gefahrenstelle.

Verbotene Location

Für die Techno-Tanzveranstaltung „Raveolte“ in der Nacht von Samstag auf Sonntag lag keine behördliche Genehmigung vor, dies bestätigte heute der Main-Taunus-Kreis auf Nachfrage. „Solche Veranstaltungen sind auch auf dem Gelände nicht erlaubt; das Gebäude ist nicht als Versammlungsstätte genehmigt. Hätten wir von der Veranstaltung vorher erfahren, hätten wir sie untersagt.“, erklärte Kreissprecher Dr. Johannes Latsch.

Auch die zuständige Stadt Schwalbach, die erster Ansprechpartner gewesen wäre, wusste nichts von der Tanzparty, wie Amstleiterin Gabriele Stroka sagte.

Die Polizei teilte mit, dass gegen 01:30 Uhr mehrere Bürger wegen Lärmbelästigung die Station in Eschborn-Niederhöchstadt anriefen. Polizeisprecher Johannes Neumann sagte, dass es in solchen Lagen üblich sei zivile Kräfte zur Aufklärung vor Ort zu schicken.

Ab diesem Zeitpunkt gehen die Schilderungen auseinander.

Polizei: „Offensichtlich hatten sich mehrere Hundert Personen auf dem Gelände versammelt und beabsichtigt, bis in die Morgenstunden friedlich zu feiern.

Dass dieser „Rave“ zwar professionell organisiert und man auch für die Sicherheit der Veranstaltung und der Tanzenden gesorgt hatte, änderte nichts an der Tatsache, dass die Veranstaltung nicht behördlich angemeldet war.

Nach Rücksprache mit allen involvierten Behörden wurden brandschutzrechtliche Auflagen erteilt, die unmittelbar erfüllt wurden. Die Veranstaltung wurde anschließend ohne Zwischenfälle bis in die Morgenstunden polizeilich begleitet.“

Main-Taunus-Kreis: „Als die Veranstaltung bereits lief, wurde unser Brandschutz durch die Polizei gerufen. Es gab keine Gefahrenlage, etwa wegen eines Brandes, aber der Brandschutz wies die Polizei darauf hin, dass die Veranstaltung durch die Bauaufsicht genehmigt werden müsste.

Zu keiner Zeit wurde die Veranstaltung unter Brandschutzgesichtspunkten freigegeben.“

Augenzeuge (Bürger, der aufgrund des Lärms zum Parkplatz „Am Weißen Stein“ fuhr, um nachzuschauen und nach seiner Schilderung eine dreiköpfige Polizeistreife antraf): „Laut Aussage der Polizei die auch vor Ort ist, ist das eine nicht angemeldete Veranstaltung mit mehreren 100 Leuten.

Die Polizei ist nicht in der Lage die Veranstaltung abzubrechen oder aufzulösen das Risiko ist zu groß, und eine Hundertschaft wäre jetzt nicht möglich anzufordern, und würde auch nicht ausreichen.

Der hessische Polizeipräsident hätte angeordnet nicht einzugreifen und nichts zu unternehmen.“ (→ siehe Update)

Von der Eigentümerin, der Bundeanstalt für Immobilienaufgaben, liegt noch keine Antwort auf die Presseanfrage vor. Das Areal soll verkauft werden.

Die Rolle der Polizei macht nachdenklich

Die Polizei konnte den Brandschutz nicht beurteilen, der fachlich und sachlich zuständige Kreis hatte keine Freigabe erteilt, trotzdem ließ die Polizei die Veranstaltung weiterlaufen.

Kann man aus diesem Vorfall schließen, dass es nur genügend Personen braucht, um die Polizei auf Distanz zu halten und eine Mega-Party auf fremden Gelände ist kein Problem, selbst wenn man dazu gewaltsam Schlösser aufbrechen muss?