Anwohner verhindern Flüchtlingsunterkunft

Sulzbacher Str. 82: Auch wenige Zentimeter Breite sind baurechtlich ein Grundstück. Und wenn der Eigentümer sich sperrt, dann ist nichts zu machen.
Sulzbacher Str. 82: Auch wenige Zentimeter Breite sind baurechtlich ein Grundstück. Und wenn der Eigentümer sich sperrt, dann ist nichts zu machen.

Es war im letzten Sommer ein großes Thema, als der Main-Taunus-Kreis ankündigte auf dem freien Wiesengrundstück in der Sulzbacher Straße 82 eine Unterkunft mit 120 Plätzen bauen zu wollen. In den lokalen Eschborner Gruppen in Facebook kam es zu teils ausfallenden Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern. Der Kreis hat das Projekt inzwischen aufgegeben, weil Nachbarn nicht den erforderlichen Zugang über ihr Grundstück gewähren.

In der Öffentlichkeit gipfelte der Anwohnerprotest gegen die Flüchtlingsunterkunft im Januar, als die Frau des CDU-Fraktionsvorsitzenden bei einer Infoveranstaltung für die Bürger eine Unterschriftenliste an den Kreisbeigeordneten Johannes Baron übergab.

Überraschender Standortwechsel

Ende vergangener Woche brachte der Postbote die neuen Beschlussvorlagen für die Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung. Im Umschlag steckte auch der Antrag aus dem Magistrat für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in der Sulzbacher Straße 11, auf dem alten Gärtnereigelände. Dies verwunderte, weil doch eigentlich am Ende der Straße eine entsprechende Wohneinrichtung entstehen sollte.

Nachfragen beim Eschborner Sozialdezernenten und Ersten Stadtrat Thomas Ebert und beim Main-Taunus-Kreis enthüllten die Hintergründe. Deike Wichmann, von der Pressestelle im Landratsamt teilte mit: „Wir haben das Projekt in der Sulzbacher Straße 82 verworfen, weil sich das Grundstück nicht bauordnungsrechtlich erschließen lässt.“ Für Wasser, Kanal, Strom und Gas hätte man das spitz zulaufende Grundstück davor um ein kleines Stück überqueren müssen. Wer die Verhältnisse vor Ort kennt der weiß, dass es um einen kleinen Zwickel geht, dessen hinterer Bereich manchmal als Parkplatz genutzt wird, vorne ist alles frei, siehe Foto.

Aber auch das Baurecht lässt sich manchmal als Hürde nutzen. „Um die Liegenschaft erschließen zu können hätten wir ein schmales Grundstück queren müssen, das Nachbarn gehört. Diese haben uns jedoch die Eintragung einer Baulast zur Querung versagt.“, erläutert die Kreissprecherin weiter.

Eschborn baut in Eigenregie

Nun hat die Stadt Eschborn das Ruder für weitere Flüchtlingsunterkünfte selbst in die Hand genommen. Das bundeseigene Wiesengrundstück in der Sulzbacher 82 liegt damit weiter brach. Derzeit kommen deutlicher weniger Asylbewerber nach Deutschland, Planungs- und Baumaßnahmen für neue Unterbringungsmöglichkeiten sind deshalb eher vorsorglich.

Aber auch in der Sulzbacher Straße 11 ist noch längst nicht alles in trockenen Tüchern. Die ungeklärten unterirdischen Lasten einer ehemaligen Mülldeponie erfordern weitere Recherchen für das Areal.