Seniorenwohnungen sind in Eschborn begehrt, denn es gibt nur 155 davon. Als sich im vergangenen Jahr abzeichnete, dass eine Wohnung im Spessartweg frei wird, weil die Bewohnerin ins Altersheim umziehen musste, meldeten sich bereits privat die ersten Interessenten, bevor überhaupt die Kündigung und damit Freimeldung beim Wohnungsamt einging. Aber auch alles Beeilen half nichts, es gab eine Warteliste und darauf müssen sich „normale Senioren“ brav einreihen. Umschiffen lässt sich das ordnungsgemäße Prozedere nur mit „spezieller Amtshilfe“.
Den Zuschlag für die 1,5-Zimmerwohnung mit dem Sonnenbalkon erhielt eine Seniorin aus Kelkheim, deren in Steinbach wohnhafte Schwiegertochter den Besichtigungstermin und die weitere Abwicklung organisierte. Nach den offiziellen Vergaberichtlinien für städtische Seniorenwohnungen wäre das unmöglich gewesen. Für eine öffentlich geförderte Wohnung muss man mindestens seit einem Jahr seinen Hauptwohnsitz in Eschborn haben, oder die Kinder müssen hier gemeldet sein. Aber durch die Unterschrift des Bürgermeisters auf dem Genehmigungsformblatt war alles in trockenen Tüchern, vorerst.
Ein Jahr später flog der Schummel zum Nachteil von wohnungssuchenden Eschborner Senioren durch einen Zufall auf. Die Schwiegertochter aus Steinbach entpuppte sich als Verwaltungsmitarbeiterin aus dem Fachbereich „Zentrale Dienste“ im Eschborner Rathaus.
Wie bekommt man die Unterschrift des Bürgermeisters?
Der Vordruck zur Genehmigung einer Wohnungsvergabe muss von vier Personen unterschrieben werden. Die Unterschriften vom Wohnungsamt und der Bereichsleitung waren bereits drauf, als das Papier dem Bürgermeister für die finale Abzeichnung vorgelegt wurde. Bei der Adresse der Kelkheimer Seniorin stimmten zwar die Straße und die Postleitzahl, allerdings stand „Eschborn“ daneben. Der flüchtige Blick ließ so den Eindruck entstehen, dass es sich um eine Eschborner Adresse handele.
Bürgermeister Wilhelm Speckhardt hatte sich nach eigener Aussage auf die Prüfung der nachgeordneten Mitarbeiter verlassen, die dies mit ihrer Unterschrift bestätigten, was auch dem Normalfall solcher Verwaltungsvorgänge entspricht. Für eine schön gelegene Seniorenwohnung hatte es sich anscheint gelohnt die Unterschrift des Bürgermeisters zu ergaunern. Welche disziplinarischen Konsequenzen diese „spezielle Amtshilfe“ zwischen dem Wohnungsamt und den Zentralen Diensten im Eschborner Rathaus haben wird, bleibt offen.
Hoffentlich nur ein Einzelfall
Der seit kurzem für das Wohnungswesen zuständige Dezernent, der zweite Stadtrat Thomas Ebert, versicherte auf Nachfrage, dass es sich bei der kleinen Gaunerei um ein einmaliges Ereignis handele. Eschborner Senioren können sich demnach wieder auf die ordnungsgemäße Vergabe der begehrten Wohnungen mit den günstigen Mieten verlassen. Hoffentlich!